Förderung der Fortbildung durch Bildungsschecks für NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit 01.01.2006 berufliche Bildung in Form von Bildungsschecks. Mitarbeiter, die seit zwei Jahren keine Fort- bzw. Weiterbildung in Anspruch genommen haben, können 50% ihrer Seminarkosten bis maximal 500 Euro erstattet bekommen.Ein Mitarbeiter darf einen Bildungsscheck beantragen, wenn er im laufenden und im Vorjahr keine geförderte Fortbildung besucht hat. Im Anschluss daran kann er beliebig viele weitere Fortbildungen mittels Bildungsscheck besuchen (erforderlich ist hierzu jeweils eine erneute Beratung in den Beratungsstellen), vorausgesetzt es handelt sich nicht um gesetzlich vorgegebene Fortbildungen (auch hier erfolgt wiederum die Prüfung durch die Beratungsstelle).
Eine Weiterbildung zum Steuerberater ist z.B. förderungswürdig, sofern kein Anspruch auf Förderung durch das AFBG (Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung) gegeben ist.
Für größere Betriebe / Kanzleien ist es auch möglich, dass die Bildungsschecks direkt an den Betrieb oder die Kanzlei ausgegeben werden kann. Voraussetzung hierfür ist wiederum der Gang zu einer Beratungsstelle.
Anspruchsberechtigte sind Beschäftigte aus Unternehmen und Organisationen mit mind. 1 und max. 250 Beschäftigten und zwar:
- Lohn- und Gehaltsempfänger
- für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind
- geringfügig Beschäftigte
- Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit
- mithelfende Familienangehörige
- Betriebsinhaber / Eigentümer / Teilhaber
- Freiberufler (StB's, RA's, WP's etc.) weder als Unternehmer noch als Privatperson
- Angehörige des öffentlichen Dienstes
- Auszubildende
- 1 € Jobber
- http://www.mags.nrw.de/arbeit/qualifikation/bildungsscheck/index.html
- http://www.callnrw.de/bildungsscheck.php
- http://www.ostwestfalen-lippe.de/_regional/service/bildungsscheck.shtml
- http://www.bildungsscheck-nrw.de